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alter Schornsteine flott machen

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alter Kamin wieder flott machen
Alte Schornsteine wieder flott machen

Es ist nicht ratsam eine Feuerstätte an irgendeinen Schornstein anzuschließen -vor der Wiederinbetriebnahme sollten Sie einige Dinge beachten.

1. Der Schornsteinquerschnitt muss zur Feuerstätte passen. Der Querschnitt ist abhängig von der Heizleistung der Feuerstätte und der wirksamen Schornsteinhöhe.
2. Gemessen vom Rauchrohranschluss am Schornstein bis zum oberen Ende des Schornsteins (Mündung), sollte der Schornstein ausreichend hoch sein (bei festen + flüssigen Brennstoffen). Auch eine Berechnung nach DIN 13384 Teil 1 oder Teil 3 kann einen Funktionsnachweis bei geringerer als der geforderten Höhe erbringen.
3. Es ist darauf zu achten, dass der Schornstein an der Mündung nicht abgedeckt oder verschlossen wurde. Diese Abdeckung ist vorher zu entfernen.
4. Alte Anschlussöffnungen ehemaliger Öfen sind zu prüfen und baurechtlich zu verschließen.
5. Am unteren Ende (Sohle) ist ein Reinigungsverschluss (Kamintüre) herzustellen, so er nicht noch vorhanden ist.
6. Für die Schornsteinreinigung ist im Bühnenbereich / Dachgeschoss eine Reinigungsmöglichkeit zu schaffen (Kamintüre). Es besteht auch die Möglichkeit die Schornsteinreinigung über Dach durchzuführen. In diesem Fall ist ein Dachausstieg / Dachaufstieg und die nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vorgeschriebenen Dachtritte/Absicherungen erforderlich.
7. Ferner dürfen keine Verschraubungen oder Nägel in die Schornsteinwände (Wangen) eingebracht worden sein.
8. Es gilt die Landesbauordnungen (LBO) des jeweiligen Bundeslandes, sowie die entsprechenden DIN Normen
9. Die Anzahl der Schornsteinreinigungen entnehmen Sie dem Feuerstättenbescheid (Änderungsbescheid).
10. Bei Wiederinbetriebnahme muss der bev. Bezirksschornsteinfeger diese neue Feuerungsanlage auf Gebrauchsfähigkeit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase hin überprüfen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Sie erhalten einen neuen Feuerstättenbescheid aus welchem die Anzahl und die Termine der jährlichen Schornsteinreinigungen/Überprüfungen zu entnehmen sind.
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