Sanierungsfahrplan BW - camini schornsteinfeger GmbH

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Sanierungsfahrplan BW

Dienstleistung > Energieberatung

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg gültig ab Juli 2015

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
Der Sanierungsfahrplan beinhaltet die energetische Gesamtbetrachtung des Gebäudes. Das Ziel dabei ist, den Gebäudeeigentümern individuell aufzuzeigen, in welcher sinnvollen Reihenfolge und Kombination und mit welchen Kosten sie ihr Gebäude auf ein gutes energetisches Niveau bringen können.


Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan) ist ein neues Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).
Ziel des Sanierungsfahrplans ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie ergänzt § 9 Absatz 4 und § 16 Absatz 3 der Novelle des EWärmeG.

Hier finden Sie die Nachweisformulare, die Sie maximal 18 Monate nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizanlage bei der unter Baurechtsbehörde vor Ort vorlegen müssen. 


Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Füllen Sie dazu das Deckblatt aus, lassen sich den entsprechenden Nachweis zur jeweiligen Erfüllungsoption durch einen Sachkundigen bestätigen und senden Sie diese Unterlagen innerhalb 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage an Ihre zuständige untere Baurechtsbehörde.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg - Deckblatt

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg - Erfüllungsoption

Verordnung der Landesregierung zum gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
Stand: 28. Juli 2015

Muster Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
Teilerfüllungsoption EWärmeG BW
Darüber hinaus soll der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg für Wohngebäude auch eine Teilerfüllungsoption für das EWärmeG sein können, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Einen Musterbericht im pdf-Format finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen. Die Darstellung ist nicht verpflichtend. Andere Darstellungsweisen sollen ebenfalls zur Gesetzeserfüllung und bei der Förderung zulässig sein, wenn sie deren Anforderungen erfüllen. Berichte, die nach den Vorgaben der BAFA Vor-Ort-Beratung erstellt wurden, sollen zur Gesetzeserfüllung ebenfalls anerkannt werden.

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

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