Sanierungsfahrplan BW
Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg gültig ab Juli 2015
Ziel des Sanierungsfahrplans ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie ergänzt § 9 Absatz 4 und § 16 Absatz 3 der Novelle des EWärmeG.
Hier finden Sie die Nachweisformulare, die Sie maximal 18 Monate nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizanlage bei der unter Baurechtsbehörde vor Ort vorlegen müssen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Muster Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
Teilerfüllungsoption EWärmeG BW
Darüber hinaus soll der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg für Wohngebäude auch eine Teilerfüllungsoption für das EWärmeG sein können, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Einen Musterbericht im pdf-Format finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen. Die Darstellung ist nicht verpflichtend. Andere Darstellungsweisen sollen ebenfalls zur Gesetzeserfüllung und bei der Förderung zulässig sein, wenn sie deren Anforderungen erfüllen. Berichte, die nach den Vorgaben der BAFA Vor-Ort-Beratung erstellt wurden, sollen zur Gesetzeserfüllung ebenfalls anerkannt werden.
Quelle:Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft