EWärmeGesetz

Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft und regelt eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von bestehenden Wohngebäuden.
Neben dem Einsatz von Solarthermie, Geothermie und Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl sowie der Nutzung von Umweltwärme und Abwärme mit Hilfe von Wärmepumpen sieht das Gesetz eine Reihe weiterer alternativer Möglichkeiten der sogenannten ersatzweisen Erfüllung vor.
Vorgaben des Bundes für den Neubaubereich zum 01. Januar 2009
Diese Vorgaben wurden für den Neubaubereich zum 1. Januar 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG) abgelöst, das eine eigene Pflichtregelung für alle neuen Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) enthält.
Die Regelungen des Landesgesetzes für den Wohngebäudebestand bleiben weiter in Kraft, denn der Bundesgesetzgeber hat diesen Bereich für landesrechtliche Regelungen geöffnet.
Demnach müssen in bestehenden Wohngebäuden ab dem 1. Januar 2010, wenn im Einzelfall die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird, 10 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Überwachung und der Vollzug ausschließlich !! bei den unteren Verwaltungsbehörden liegen.
Zählt mein Kaminofen (Einzelraumfeuerstätte) als ersatzweise Erfüllung ?
Auf Anfrage bezüglich der Erfüllung des Gesetzes mittels Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Biomasse und hier insbesondere Kaminöfen nach DIN EN 13240 teilt das Umweltministerium mit, dass diese Feuerstätten vorwiegend der Verbesserung des Raumklimas dienen.
Solche Feuerstätten sind aufgrund ihrer Bauweise und Größe nicht auf einen kontinuierlichen Heizbetrieb angelegt.
Kaminöfen auch mit Wassertaschen können, so das Ministerium, folglich nicht zur Erfüllung des Wärmegesetzes herangezogen werden.
Solaranlage - welche Fläche wird für eine Trinkwassersolaranlage benötig ?
Möchten Sie bei einer Öl- oder Gasheizung bleiben, so können Sie mit einer thermische Solaranlage ihr Heizsystem ergänzen. Mit 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche für ein Einfamilienhaus können Sie die Pflicht erfüllen.
Für ein 120 Quadratmeter Haus reichen also 4,8 Quadratmeter Sonnenkollektoren.
Wer überprüft die Vorgaben?
Nach dem Austausch der Heizungsanlage muss in der Regel innerhalb von drei Monaten der zuständigen unteren Baurechtsbehörde (meist das örtliche Bauamt) ein Nachweis vorgelegt werden, der die Erfüllung der Vorgaben durch einen Sachkundigen bestätigt. Sachkundige sind die Handwerker der einschlägigen Gewerbe, in aller Regel also der Handwerker, der Ihre Anlage eingebaut hat.
Wenn die Heizung plötzlich kaputt geht, haben Sie 24 Monate Zeit, die geeignete Lösung zu finden.
Den Gesetzestext in der Fassung vom 20. Nov. 2007 finden Sie hier [406 KB]
(PDF)