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Energieberatung

Energieausweis
Die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung stellen mit ca. ein Drittel den größten Anteil an den Betriebskosten dar (die 2. Miete ?).
Für den Verbraucher gab es bislang keine einheitlichen Kriterien nach denen er diese auf Ihn zukommenden Betriebskosten bewerten konnte.
Mit Hilfe des Energieausweises ist dieses auf einfache Art möglich.
Gebäude / Rechtsvorschriften
Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt den zulässigen Energiebedarf von neuen Gebäuden (Niedrigenergiehausstandard).
In der EnEV wird ein durchgängiger Primärenergieansatz verfolgt. Gegenüber dem bis dahin angewandten Endenergieansatz sind nunmehr auch die außerhalb der Gebäude entstehenden Verluste bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung von Energie bei der Ermittlung des zulässigen Energiebedarfs von neuen Gebäuden mit zu berücksichtigen.
Mit der Energieeinsparverordnung wird die europäische Gebäude-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Wesentliches Element ist die Einführung des Energieausweises auch für den Gebäudebestand.
Quelle: Bundesumweltministerium


