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Energieausweis

 

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Energieausweis

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Energieausweis
Energie wird immer teurer bei gleichzeitig zunehmender Unübersichtlichkeit der unterschiedlichen Brennstoffarten sowie der Energieanbieter.
Wir erstellen für Sie Energiegutachten, führen Energieberatungen durch und helfen Ihnen bei der Vermittlung der verschiedenen Anbietern.
Die eingesetzte Energie optimieren, den Energieverbrauch reduzieren, wir sind für Sie da helfen schnell, kompetent und fachkundig - und dieses neutral und unabhängig.
Energieausweis
Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit 01. Okt. 2009 in Kraft getreten.
Mit der EnEV 2009 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise zur Pflicht.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis informiert den Besitzer und auch den Benutzer einer Immobilie objektiv über den Energiebedarf und ermöglicht es Immobilien hinsichtlich Ihres Energieverbrauches nach einheitlichen Maßstäben zu vergleichen.
Die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung stellen mit ca. ein Drittel den größten Anteil an den Betriebskosten dar (die 2. Miete ?).
Für den Verbraucher gab es bislang keine einheitlichen Kriterien nach denen er diese auf Ihn zukommenden Betriebskosten bewerten konnte.
Mit Hilfe des Energieausweises ist dieses auf einfache Art möglich.
Aber auch für den Besitzer einer Immobilie macht es Sinn sich über den Energieverbrauch Gedanken zu machen. Im Hinblick auf steigende Energiekosten und eine nachhaltige Bewirtschaftung einer Immobilie ist es sinnvoll sich über mögliche Energieeinsparpotentiale zu informieren und beraten zu lassen. Der Energieberater schlägt mögliche Einsparpotentiale wie Wärmedämmverbundsysteme, Dämmmaßnahmen im Bereich des Daches, Fensterkonstruktionen oder energiesparende Heizungsanlagen vor und kann auch voraussichtliche Amortisation errechnen.
Zudem gibt es für die zur Energieeinsparung notwendigen Investitionen von der Bundesregierung verschieden Förderprogramme und Investitionsanreize.
Energieausweis - Informationen
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) regelt u.a. die Energieausweise für (bestehende) Gebäude und die energetischen Mindestanforderungen für die Modernisierungen, den Umbau, den Ausbau und die Erweiterung bestehender Gebäude.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden ?
Energieausweise sollen ausgestellt werden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern.
Darunter versteht man z. B. den Verkauf oder die Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Daraus ergeben sich auch die Anspruchsberechtigten die eine Vorlage des Energieausweises verlangen können - Käufer und Mieter.

Folgende Fristen gelten für die Vorlage eines Energieausweises: bei Wohngebäuden mit einem Baujahr bis 1965 - ab 01.07.2008 alle Bestands-Wohngebäude - ab 01.01.2009 für Nichtwohngebäude (z.B. öffentliche Gebäude) - ab 01.07.2009 Wenn kein Eigentümerwechsel stattfindet, das Gebäude als Baudenkmal eingestuft wurde oder kein Umbau/Ausbaumaßnahmen ergriffen werden, besteht keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises.

Bei Neubauten regelt bereits die EnEV seit 2002 eine prinzipielle Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises im Rahmen der Errichtung.

Wie sieht der Energieausweis aus – welche Varianten gibt es ?

Der Energieausweis soll zu folgenden Sachverhalten Auskunft geben:das "Energielabel" (ähnlich wie Sie es bei Elektrogeräten bereits kennen) Vergleichswerte (z.B. zu Passivhäusern oder zu neu errichteten Gebäuden) Modernisierungsempfehlungen
Wie lange gilt ein Energieausweis ?
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, wenn keine Gründe entstehen einen neuen Ausweis ausstellen zu müssen.

Was passiert wenn man der Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises nicht nachkommt ?
Eine Missachtung der Regelungen der EnEV kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Sie benötigen einen Energieausweis oder eine Energieberatung? Wir kümmern uns darum.
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Ihr camini Schornsteinfegerteam


Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht

 

Gebäudeart:  Verbrauchsausweis  Bedarfsausweis  
Häuser die vor 01.11.1977 errichtet wurden - bis 4 Wohnungen  -- 
Häuser die vor 01.11.1977 errichtet wurden - mehr als 4 Wohnungen 
Häuser die nach 01.11.1977 errichtet wurden 
Nichtwohngebäude + Öffentliche Gebäude 
  Bedarfsausweis  Verbrauchsausweis 
Rechenverfahren   unabhängig vom Standort des Gebäudes wird ein einheitliches "Normklima" sowie eine normative Annahme des Nutzerverhaltens den Berechnungen zu Grunde gelegt  Berechnung basiert auf den Abrechnungsunterlagen des tatsächlichen Verbrauchs 
Rechengrößen  Berechnungen durch einen zugelassenen Energieberater   Verbrauchsdurchschnitt von mind. 3 Abrechnungsperioden (Jahren) 
Gebäudedatenaufnahme  Energieausweisaussteller in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer vor Ort  Eigentümer 
Objektbesichtigung  ja sowie Datenaufnahme und mündliche Erläuterungen  nein 
Modernisierungsempfehlungen  ja, incl. Varianten und Übersicht der Einsparmöglichkeiten im Vergleich zum IST-Zustand  teilweise 
Ergebnis  Energieausweis
incl. Beratungsbericht mit zusätzlicher Berücksichtigung von Verbrauchswerten (Bedarfsausweis) 
Energieausweis (Verbrauchsausweis) 
Vorteile  Vergleichbarkeit von verschiedenen Objekten in
ganz Deutschland möglich

bauphysikalische Schäden / energetische Schwachstellen können dokumentiert werden.
Modernisierungsempfehlungen können gut und aussagekräftig erarbeitet werden Grundlage für weitere Sanierungsplanung und Variantenberechnung. 
unter den Vorgaben und den Rahmenbedingungen günstiger als ein Bedarfsausweis 
Nachteile  bei fehlenden Unterlagen müssen Annahmen (z.B. beim Wandaufbau) getroffen werden,
errechneter Energiebedarf weicht oft vom tatsächlichen Energieverbrauch ab
höherer Aufwand bei Erfassung/Auswertung.  
kein reeller energetischer Vergleich mit anderen Wohngebäuden möglich,
nur bedingt Modernisierungsvorschläge durch die begrenzte Gebäudediagnose möglich,
Beurteilung einzelner Gebäudekomponenten ist nicht möglich  
Anwendung  kurz- oder mittelfristige Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
Vermietung - Verkauf des Objekts 
keine Modernisierungen in den nächsten Jahren vorgesehen und langfristige Mietverträge 
Aufwand(Ein- und Zweifamlienwohnhaus)  ca. 2-3 Stunden incl. Auswertung  ca. 1 Stunde